NRW Literatur im Netz

Aufnahme

Bedingungen

Wie komme ich ins Netz?

Für die Aufnahme in die Internet-Datenbank der Gegenwartsautorinnen und -autoren sowie literarischen Einrichtungen Nordrhein-Westfalens muss die Autorin oder der Autor (in der Regel) mindestens eine selbständige belletristische Veröffentlichung nachweisen können (Standard: VS-Aufnahmebedingungen; auch Hörbuch, verfilmtes Drehbuch oder Hörspiel) und in NRW geboren sein bzw. hier ihren/seinen Lebens- und Arbeitsschwerpunkt haben. In der Regel gelten zudem die VS-Aufnahmebedingungen. In der Datenbank der literarischen Institutionen werden literarische Fördereinrichtungen, literarische Archive, Verlage, Bibliotheken und literarische Gesellschaften gelistet.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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