Bedingungen
Wie komme ich ins Netz?
Für die Aufnahme in die Internet-Datenbank der Gegenwartsautorinnen und -autoren sowie literarischen Einrichtungen Nordrhein-Westfalens muss die Autorin oder der Autor (in der Regel) mindestens eine selbständige belletristische Veröffentlichung nachweisen können (Standard: VS-Aufnahmebedingungen; auch Hörbuch, verfilmtes Drehbuch oder Hörspiel) und in NRW geboren sein bzw. hier ihren/seinen Lebens- und Arbeitsschwerpunkt haben. In der Regel gelten zudem die VS-Aufnahmebedingungen. In der Datenbank der literarischen Institutionen werden literarische Fördereinrichtungen, literarische Archive, Verlage, Bibliotheken und literarische Gesellschaften gelistet.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
